Laser Surface Cleaning
Reinigung von Oberflächen mit Lasertechnologie
Reinigung von Oberflächen mit Lasertechnologie
Geltungsbereich:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen LSC GmbH, Haunsbergstrasse 15, 5165 Berndorf bei Salzburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Vertragsschluss:
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots des Auftraggebers oder durch tatsächliche Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Leistungsumfang:
Die LSC GmbH erbringt Reinigungsleistungen an unterschiedlichen Oberflächen unter Einsatz von Lasertechnologie. Die Auswahl der konkreten Reinigungsmethode erfolgt auf Grundlage der Angaben, Informationen und Wünsche des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beschaffenheit, Materialeigenschaften sowie eventuelle Vorbehandlungen der zu bearbeitenden Oberflächen zu kennen und – soweit erforderlich – vorab zu prüfen. Die Leistungen werden fachgerecht und nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik ausgeführt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es aufgrund der physikalischen Wirkungsweise der Lasertechnologie – abhängig von Material, Zustand der Oberfläche und Umgebungsbedingungen – zu Veränderungen kommen kann. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Verfärbungen, Struktur- oder Oberflächenveränderungen sowie thermische Einwirkungen. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass materialbedingte Reaktionen nicht in jedem Fall vorhersehbar sind und solche Veränderungen keinen Mangel darstellen, sofern die Leistung vertragsgemäß und nach dem Stand der Technik erbracht wurde. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden gesondert verrechnet.
Preise & Zahlung:
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Haftung & Gewährleistung:
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie atypische Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Schäden infolge thermischer Einwirkungen (z. B. Brände, Schwelungen, Rauchentwicklung), Material- oder Oberflächenveränderungen (z. B. Versprödung, Verfärbungen, Rissbildungen), Funktionsstörungen oder Ausfälle technischer oder elektronischer Anlagen, Maschinen oder Bauteile, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen sowie entgangenen Gewinn.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen, unzutreffenden oder fehlenden Angaben des Auftraggebers hinsichtlich der Materialbeschaffenheit, Vorbehandlungen, Nutzung oder Umgebungseinflüsse beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Die gesetzliche Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, sofern die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Materialbedingte Veränderungen, die auf der physikalischen Wirkungsweise der Lasertechnologie beruhen und bei fachgerechter Ausführung auftreten, stellen keinen Mangel dar.
Lasersicherheit:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten sämtliche für die Durchführung der Laserreinigung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Angaben zur Beschaffenheit der zu reinigenden Materialien, Oberflächen und Bauteile sowie zur Arbeitsumgebung, einschließlich möglicher Brand- und Explosionsgefahren, vorhandener Beschichtungen, technischer Einrichtungen, sensible Bereiche und sonstigen sicherheitsrelevanten Umstände. Vor Beginn der Arbeiten wird mit dem Auftraggeber bzw. dessen benannten Vertretern eine Lasersicherheitsunterweisung durchgeführt. Diese ist vom Auftraggeber bzw. den unterwiesenen Personen schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sich während der Durchführung der Arbeiten ausschließlich Personen im Gefahrenbereich aufhalten, die entsprechend unterwiesen wurden. Das Betreten des Gefahrenbereichs ist nur nach erfolgter Sicherheitsunterweisung und unter Verwendung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung zulässig. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber oder Dritte den Gefahrenbereich ohne entsprechende Unterweisung oder ohne geeignete Schutzausrüstung betreten oder gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen.
Datenschutz:
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Gerichtsstand:
Bezirksgericht Seekirchen